Das Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen ist veröffentlicht
Das Bundesministerium (BMG) hatte ein empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen in Auftrag
gegeben. Im Zeitraum vom 5. Mai 2023 bis November 2024 wurde es vom Dienstleister in vivo GmbH
mittels Online- und postalischen Befragungen, Desktop-Recherchen und Interviews durchgeführt.
Hier zunächst ein Ausschnitt aus dem Kurzbericht des BMG: Punkte 1 bis 3 erörtern kurz die
Vorhabenziele, die Durchführung und die Einhaltung einer gendergerechten Sprache. Die relevanten
Punkte 4 und 5 hier kurz dargestellt.
4. Ergebnisse, Schlussfolgerungen, Fortführung
Berufsstand und Ausbildung:
Etwa 97-98 % der Anwärterinnen und Anwärter auf eine Heilpraktikererlaubnis bzw. auf eine
sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie oder der Psychotherapie verfügen
über einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss. Die Ausbildung und Qualifikation
der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland zeigen eine erhebliche Varianz.
Viele Anwärterinnen und Anwärter, deren Erlaubnis nicht allein nach Aktenlage erteilt wurde,
absolvierten vor der (sektoralen) Heilpraktikerüberprüfung Vorbereitungskurse, spezielle
Ausbildungen, bereiteten sich im Selbststudium vor oder nutzten eine Kombination dieser
verschiedenen Ansätze.
Berufsausübung, Therapiemethoden und Patientensicherheit:
Etwa 42% der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ordneten ihre Behandlungsmethoden der
Komplementärmedizin zu, während sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Bereich der
Psychotherapie ihre Methoden zu 59 % und im Bereich der Physiotherapie zu 71 % der
wissenschaftlich orientierten Medizin zuwiesen. Eine umfassende Analyse zu den Erfolgen und
Risiken der vielfältigen heilpraktischen und sektoral-heilpraktischen Methoden konnte aufgrund
der eingeschränkten Datenlage im Rahmen dieses Gutachtens nicht durchgeführt werden.
Berufsbezogene straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen (sektorale) Heilpraktikerinnen und
Heilpraktiker werden nicht vollständig öffentlich dokumentiert bzw. sind einsehbar. Oftmals erfolgt
keine berufsspezifische Schlüsselung für (sektorale) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im
statistischen Datenmaterial.
Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren:
Die Leistungen der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden größtenteils von
Patientinnen und Patienten selbst finanziert. Die Leistungskataloge der Krankenkassen decken
diese nur in begrenztem Umfang ab.
5. Umsetzung der Ergebnisse durch das BMG
Mit dem Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht wurde ein Diskussionsprozess zu dessen Zukunft
angestoßen. Die Ergebnisse des nun vorliegenden empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerwesen
fließen in diesen Diskussionsprozess ein. Die Gutachten machen die rechtliche und tatsächliche
Komplexität des Themas deutlich. Vor diesem Hintergrund ist eine vertiefte Prüfung durch das BMG
erforderlich. Dabei sind insbesondere die Versorgungslandschaft und die Patientensicherheit
wichtige Aspekte der Prüfung.
Dies zunächst als aktuelle Information.
Das empirische Gutachten selbst umfasst 334 Seiten, wir werden in Kürze mit der Auswertung
beginnen und dann fundiert darüber berichten
FDH-Bundesvorstand
Quelle
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/empirisches-gutachten-zum-heilpraktikerwesen.html