Medizinal – Cannabis

2. April 2024

Zum 1. April  tritt das Gesetz zur Teil-Freigabe von Cannabis in Kraft.
Medizinal-Cannabis bleibt rechtlich klar von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt. Medizinisches Cannabis wird daher nicht im Konsumcannabisgesetz, sondern in einem gesonderten Medizinal-Cannabisgesetz geregelt.
Nähere Informationen im Internen Bereich

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