Zum 1. April tritt das Gesetz zur Teil-Freigabe von Cannabis in Kraft.
Medizinal-Cannabis bleibt rechtlich klar von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt. Medizinisches Cannabis wird daher nicht im Konsumcannabisgesetz, sondern in einem gesonderten Medizinal-Cannabisgesetz geregelt.
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