Zum 1. April tritt das Gesetz zur Teil-Freigabe von Cannabis in Kraft.
Medizinal-Cannabis bleibt rechtlich klar von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt. Medizinisches Cannabis wird daher nicht im Konsumcannabisgesetz, sondern in einem gesonderten Medizinal-Cannabisgesetz geregelt.
Nähere Informationen im Internen Bereich
Rechtliches im September
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Mit freundlicher Genehmigung des LV Hamburg leiten wir Ihnen...